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Über Gleiche und Gleichere

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Kannst Du sich nicht überzeugen, verwirre sie! (Garfield) Auch wenn das Ergebnis letzten Endes stimmt, das Zwischenergebnis ist sehr verwirrend - und falsch!
Kannst Du sich nicht überzeugen, verwirre sie! (Garfield) Auch wenn das Ergebnis letzten Endes stimmt, das Zwischenergebnis ist sehr verwirrend - und falsch!

Nicht nur Angilotta Kohlualia Trollgardina Brennnessel Rothschildstochter Langnase macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt, nein, so ziemlich alle, die meinen sich noch im Sicherheitsnetz eines Staates zu befinden, schalten und walten, wie sie möchten.

 

Dabei spielen sie Aschenputtel und sortieren die für sie guten Gesetze ins Töpfchen, die für sie eher schädlichen ins Kröpfchen. Das heißt, Gesetze sind nicht gleich Gesetze. Vor allem gelten sie nicht für jedermann, dafür für den einen oder anderen umso mehr. Das ist ein Phänomen, welches sich immer mehr verbreitet. Tja, kannst du sie nicht überzeugen, verwirre sie einfach!


Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen?

Rainer Sturm  / pixelio.de
Rainer Sturm / pixelio.de

Außer natürlich, man sitzt in einem Panzerglashaus. Da lässt es sich auch gut mit Steinen schmeißen ohne das die zurückgeworfenen einem etwas antun können. Selbst die größten Brocken prallen da ab, ohne großen Schaden anzurichten.

 

Im Prinzip sagt dieses Sprichwort aus, dass es wenig glaubwürdig ist, wenn man die gleichen Argumente, die man für sich in Anspruch nimmt, bei der Konkurrenz in Frage stellt. Oder anders formuliert: ...dass es überhaupt nicht glaubwürdig ist, wenn man sich an Gesetze, die man für sich in Anspruch nimmt, selbst nicht hält. Doch genau so läuft es...

 

Schauen wir doch mal genauer hin:

 

Dürfen sich Polizisten oder Gerichtsvollzieher oder Postangestellte u. a. "Beamte" nennen?

Nein, dürfen sie nicht: § 132 StGB Amtsanmaßung

Das sollte ich mal machen...

Dürfen Postangestellte "förmliche Zustellungen" von gelben Briefen durchführen?

Nein, dürfen sie nicht: § 132 StGB Amtsanmaßung

Das sollte ich mal machen...

Dürfen sich Polizisten und/oder Gerichtsvollzieher unerlaubten Zutritt in die Wohnung/das Haus verschaffen?

Nein, dürfen sie nicht: § 123 StGB Hausfriedensbruch

Das sollte ich mal machen...

Dürfen Gerichtsvollzieher in Begleitung von Polizisten Gegenstände entnehmen?

Nein, dürfen sie nicht: § 250 StGB Schwerer Raub

Das sollte ich mal machen...

Darf die "GEZ" in ihren Schreiben mit einem schweren Raub drohen?

Nein, darf sie nicht: § 253 StGB Erpressung

Das sollte ich mal machen...

Dafür werden wir genötigt, Ausweise mit uns rumzutragen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben des Passausweisgesetzes entsprechen:

Der Personalausweis - § 5 PAuswG Ausweismuster

Das sollte ich mal fordern...

 

Ein weiteres ganz großes Problem ist das der sogenannten Richter. Zwar weichen sie der Frage, ob sie "staatlicher Richter" sind vehement aus, erwecken aber durch ihr Verhalten den Eindruck sie wären es. Selbst auf Wikipedia steht eindeutig, dass sie "Berufsrichter" sind und nur in einem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist, stehen. Nur sind die sogenannten Richter etwas schlauer.

 

Ich weiß natürlich, dass weder das StGB oder das PAuswG einen Geltungsbereich haben. Darum geht es hier auch nicht. Das wird doch sowieso noch ignoriert. Mir geht es darum, dass hier Spielchen mit völlig falschen Karten und nach den eigenen Regeln gespielt werden. Das sollte ich mal machen...


Beispiel

Fragt mal Euren Gerichtsvollzieher nach dem Landeswappen

Als ich von einem Gerichtsvollzieher ein Schreiben erhielt, stellte ich fest, dass er das Landeswappen Baden-Württemberg auf seinem Briefkopf verwendet. Nach dem ich ein bisschen rumgegoogelt hatte, musste ich feststellen, dass die Verwendung dieses Wappens der Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom 2. August 1954 unterliegt und einer Genehmigung zur Nutzung bedarf.

Wenn er darf, darf ich auch... eigentlich!
Wenn er darf, darf ich auch... eigentlich!

So, so, dachte ich... das ist ja mal interessant. Da frag ich ihn doch gleich mal, ob er so eine Genehmigung vom Innenministerium hat. Unsereins dürfte das nämlich nicht auf dem Briefpapier verwenden. Das sollte ich mal machen...

 

Diese Verordnung legt genau fest, wer dieses Wappen tragen darf. Das große Landeswappen: die Regierung, die Ministerpräsidenten, die Ministerien, die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund und in europäischen Angelegenheiten, der Staatsgerichtshof und die obersten Gerichte des Landes, der Rechnungshof und die Regierungspräsidien. Das kleine Landeswappen führen die übrigen Landesbehörden und die Notare.

 

Ich frage mich nur, wer denen das Recht gibt, über die Vergabe dieses Landeswappen zu verfügen? Ich habe keinen Eintrag im dpma gefunden. Dort müsste es aber eingetragen sein. Laut Wikipedia handelt es sich bei Landeswappen um "amtliche Wappen". Die Verwendung ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Aber wir wissen doch: Das OwiG ist aufgehoben. Und da es derzeit keinen Staat gibt, müsste es laut Handelsrecht wenigstens im dpma eingetragen sein, so wie die Wortmarke Polizei.

 

Würden sie die Gesetze so anwenden, wie sie sind, dürfte der GV das Landeswappen tragen, solange es keinen Eintrag im dpma gibt. Jeder andere aber auch. Wenden sie allerdings IHRE Gesetze an, dürfte er es nicht ohne Genehmigung - oder aber doch, denn sie behaupten ja steif und fest, ein GV sei ein Beamter. Du meine Güte: Kannst du sie nicht überzeugen, verwirre sie!

 

Ich müsste auch mal so ein Wappen in meine Webseite einpflegen und wenn sie kommen, dann mal fragen, wer denn hier der Gleiche ist und wer der Gleichere. Warum darf der GV es tragen und ich nicht? Die Antwort würde mich mal echt interessieren. Allerdings würde das wieder einen Streit anzetteln, den ich nicht gewillt bin auszutragen.

 

Eine Antwort vom GV habe ich in der Angelegenheit nicht erhalten. Der weiß wahrscheinlich auch nicht, was jetzt rechtens ist und was nicht. Sein angeblicher Chef (der sogenannte Richter) hat ihm wahrscheinlich gesagt: "Junge, mach nur, das ist alles in Ordnung so!"

 

Doch was für ein Glück im Unglück: Er darf sich weiterhin Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht nennen, ohne etwas dafür zu bezahlen. All seine Kollegen, die nur den Titel "Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht" tragen, müssen in Zukunft dafür bezahlen oder ihre Bezeichnung ändern. Denn am 5.11.2015 wurde die Wortmarke "Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht" eingetragen. So darf diese Bezeichnung nicht mehr einfach so verwendet werden. Ups... so ein Pech aber auch! Ob das Beachtung findet, das wird sich herausstellen. Vielleicht finden sie ja einen Weg, auch das zu umgehen - wie so häufig.

 

Das ist mal wieder ein sehr gutes Beispiel von Gleichen und Gleicheren!

 

Einen Artikel zur Wortmarke "Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht" findet Ihr hier.

 

Ach so, wer trotzdem das BW-Wappen verwenden (liebe Gerichtsvollzieher) und somit seine Verbundenheit mit dem Land Baden-Württemberg ausdrücken möchte, der kann das Baden-Württemberg-Signet nehmen:

Das Baden-Württemberg-Signet


Da die Wappen hoheitliche Zeichen sind, dürfen nur Behörden sie benutzen. Seit einigen Jahren gibt es das „Baden-Württemberg-Signet” zur Verwendung im gewerblichen, verbandlichen und publizistischen Bereich. Dieses dürfen Sie ohne Genehmigung unverändert verwenden, wenn Sie Ihre Verbundenheit mit dem Land Baden-Württemberg zum Ausdruck bringen wollen.


Sie dürfen das Signet allerdings nicht als einziges oder zentrales Element eines Firmenlogos und auch nicht als markenmäßigen Herkunftsnachweis verwenden. Vor allem dürfen Sie es nicht nach Art einer Marke herausstellen.


Seit es das Baden-Württemberg-Signet gibt, ist die Genehmigungspraxis für die Verwendung des offiziellen Landeswappens im privaten Bereich noch strenger.


Quelle: www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/landeswappen-und-hymnen/landeswappen/


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