Die Grundrechtepartei, die schon viele gute Expertisen ins Netz gestellt hat, lädt zu einer "Sammelklage" gegen den Rundfunkbeitrag ein. Dazu werden 10.000 Kläger gesucht. Bis heute haben sich 6.662 eingefunden.
Ich bin ja der Meinung, dass solche Klagen wenig bringen, da sie mit Sicherheit wieder nach irgendetwas suchen werden, um auch diese Klage abzuschmettern. Aaaber, ich denke auch, man sollte nichts unversucht lassen und für diejenigen, die lieber den gemeinsamen Klageweg gehen möchten, ist das ein legitimer Weg. Deshalb mache ich hier darauf aufmerksam.
Bitte unbedingt lesen:
Ich werde mich an dieser "Sammelklage" NICHT beteiligen!!! Einfach deshalb, weil ich nicht bei allem mitmachen kann, will, möchte. Dies ist nur ein Angebot, welches jeder annehmen oder zurückweisen kann. Ich erwähne dies für all diejenigen, die mir anschließend wieder E-Mails schicken oder Kommentare schreiben und mich fragen, wie weit denn jetzt die Klage ist.
Jeder kann sich SELBST auf dem Laufenden halten!!!
Es soll auch bitte jeder SELBST überprüfen, ob es was für einen ist!
Übernehmt Verantwortung und lest alles genau durch - ich übernehme keine Verantwortung für Euch!!!
10.000 Kläger gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag gesucht!
Diese Seite dient der Vorbereitung einer gemeinschaftlichen Klage von Grundrechtsträgern gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag. Diese wird wahrscheinlich entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben. Wir klagen erst dann, wenn 10.000 Mitstreiter sich verbindlich mit Namen und Adresse angemeldet haben. Die Registrierung hier dient zunächst der Sammlung von Interessierten und stellt noch keine verbindliche Zusage der Teilnahme dar. Wenn sich 10.000 an der Klage Interessierte registriert haben, werden alle per Mail angeschrieben, um ihr Einverständnis separat schriftlich zu bekunden. Finden sich dann annähernd 10.000 Teilnehmer, arbeiten wir die Klage aus und organisieren alle weiteren erforderlichen Schritte.
Wenn wir gemeinsam klagen, bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten.
Quelle und weitere Informationen: http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
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