Quantcast
Channel: www.maras-welt.de Blog Feed
Viewing all articles
Browse latest Browse all 144

Friedlicher Ungehorsam: Kann man die GEZ in den Wahnsinn treiben?

$
0
0

Wenn die GEZ den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht
Wenn die GEZ den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht

Gestern bin ich auf einen Artikel im Focus Online-Magazin gestoßen und dachte zuerst, ich lese nicht richtig. Aber tatsächlich, dort steht wahrhaftig eine Anleitung um die GEZ in den Wahnsinn zu treiben. Zumindest kann man das so sehen.

 

Ok, sie haben es etwas anders verpackt, aber das müssen sie ja. Und so berichten sie nur darüber, wie ANDERE die GEZ in den Wahnsinn treiben. Die Ideen sind gut und legal. Deshalb hab ich hier mal ein paar aufgegriffen und in meine Serie Friedlicher Ungehorsam aufgenommen. 

Beim Rundfunkbeitrag scheiden sich die Geister. Da gibt es die Hardcore-Verweigerer, die sogar vor Gefängnis nicht zurückschrecken (wie Sieglinde Baumart) und diejenigen, die zwar bezahlen, aber mit dem ganzen Zwangsbeitragssystem nicht einverstanden sind (Möchtegern-Verweigerer). Letztere würden am liebsten gar nichts mehr bezahlen, schrecken aber vor den Eintreibungsmaßnahmen der GEZ zurück. Wir wissen ja, mit was die drohen und was sie auch ohne mit der Wimper zu zucken durchsetzen: Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Gerichtsvollzieher, Freiheitsberaubung etc. Das verkraften die wenigsten. Also müssen wir uns etwas einfallen lassen, was völlig legal ist, die GEZ aber mal so richtig in den Wahnsinn treibt. Dafür finde ich die Ideen aus dem Focus-Artikel gar nicht mal so schlecht. Das kann jeder machen, ohne mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen zu müssen.

 

Am Ende treiben sie den Rundfunkbeitrag nur noch ein, um die Verwaltungskosten stämmen zu können. Für ein gutes Fernsehprogramm und wahrhaftige Berichterstattung geben sie ja heute auch kein Geld aus, nur für die absahnenden Intendanten. Intendant kommt übrigens aus dem Französischen und heißt  u. a. auch "Aufseher" - na, das passt doch!


Kreative legale Ideen, die GEZ an den Rand des Wahnsinns zu treiben

GEZ ärgere Dich gefälligst
GEZ ärgere Dich gefälligst

Aus Urheberrechtsgründen darf ich den Text nicht so übernehmen, sonst gibt`s eine auf die Mütze. Also werde ich Punkt für Punkt in meine Worte fassen. Mal was weglassen oder auch hinzufügen. Der Focus-Artikel ist reine Inspiration.

 

Ich denke, da ist für jeden was dabei. Und ich mache es auch, wie der Focus, ich zeige Euch nur, was andere machen. Ich fordere niemanden auf, dies auch zu tun. Die Verantwortung muss jeder für sich selbst übernehmen. Ich wollt`s halt einfach mal geschrieben haben :-)

 

So, dann schauen wir mal, was den kreativen Forumteilnehmern und Menschen aus verschiedenen Communitys bisher so eingefallen ist und was mir selbst noch dazu einfällt:

 

1. Die GEZ mit Fragen bombardieren

 

Hier beruft sich laut Focus "ein Nutzer" auf den Paragraphen 25 aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dabei geht es wohl um die Auskunftspflicht einer Behörde (vergessen wir hier für einen Moment, dass die GEZ keine Behörde ist). Wobei man bei genauerem Lesen feststellen muss, dass die Pflicht hier nur gegeben ist, "soweit [es] erforderlich" ist. Heißt, wenn die entscheiden, das ist nicht erforderlich, müssen sie auch keine Auskünfte erteilen oder Fragen beantworten.

 

Und doch kann dies den Verwaltungsaufwand immens erhöhen. Hierbei kann man z. B. völlig berechtigte Fragen aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellen, den man sich vorab am besten erst einmal zuschicken lässt, selbstverständlich per Post. Wer möchte, könnte seine Fragen auch etappenweise stellen, also pro Frage einen Brief, den könnte man per Kriegsgefangenenpost verschicken. Nur so ein Gedanke...

 

2. Zahlungen auf den (aller)letzten Drücker

 

Um die Beamten (ha, ha, ha...) auf Trab zu halten, könnte man den Beitrag (Vereinsbeitrag?) immer erst nach der Mahnung bezahlen und zwar auf den allerletzten Drücker, vielleicht sogar ein paar Tage danach. Noch verlangen sie, laut Focus, keine Verzugsgebühren. Und ein Mahnverfahren kann ganz schön nervig sein, obwohl die GEZ damit schon jede Menge Erfahrung hat, ja, sogar inzwischen darauf spezialisiert sein müsste. Nichtsdestotrotz ist auch das mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. 

 

3. Bloß keine Einzugsermächtigung

 

Einzugsermächtigungen sind bequem, für beide Seiten. Aber wir wollen ja weg, von bequem und einfach, vor allem für die GEZ. Außerdem erinnern uns ja die Drohbriefe ständig daran, dass sie noch was von einem wollen. Also könnte man, rein theoretisch, die bestehende Einzugsermächtigung kündigen. Und das macht man (glücklicherweise) nicht bei der Bank sondern bei der GEZ selbst. Was für ein Verwaltungsaufwand!!!

 

Ist diese dann entzogen, könnte man getrost auf die Mahnung oder irgendeine andere Drohung warten. Wer es sich was kosten lassen wollte, der könnte auch bis zum Gerichtsvollzieher warten, um ihm dann eine kleine (wirklich sehr kleine) Ratenzahlung anzubieten, die könnte man dann natürlich auch regelmäßig unpünktlich überweisen. Nur so ein Gedanke...

 

4. Eigene Rechnung an die GEZ

 

Den Punkt finde ich jetzt nicht so hammermäßig, aber man sollte ihn ansprechen. Hier geht es darum, dass die Möchtegern-Verweigerer die Beiträge zwar überweisen, im Gegenzug aber eine Rechnung für eine Aufwandsentschädigung verschicken, meist in Höhe des bezahlten Beitrages. Ja, gut, könnte man machen, doch bin ich der Meinung, dass hier der Verwaltungsaufwand nicht so hoch ist, weil solche Rechnungen ohne Umschweife im Müll oder im Ordner "Reichsbürger" verschwinden.

 

5. Hacker-Angriff

 

Wow, dass der Focus diese Idee veröffentlicht, das wundert mich jetzt aber. Na was soll`s, nehmen wir`s an und erfreuen uns daran.

 

Hier geht es quasi um einen "Hacker-Angriff". Dabei könnte man mittels eines relativ einfachen Programmes in der Lage sein, hunderte, ja sogar tausende Anmeldungen gleichzeitig loszutreten und zwar ausschließlich mit falschen Daten. Die GEZ müsste JEDE Anmeldung überprüfen, um die richtigen Anmeldungen ausfindig zu machen. Sie müssten die Spreu vom Weizen trennen. Was für ein Verwaltungsaufwand!!!

 

6. Datenabfrage

 

Diesen Punkt halte ich für generell wichtig. Wer bei der GEZ noch dabei ist, hat das Recht, einmal im Jahr abzufragen, welche Daten über einen gespeichert sind. Sie müssen dann quasi einen Datenauszug versenden, den man dann überprüfen und eventuell sogar korrigieren kann (Schreibfehler, verdrehte Hausnr. usw.). Sicher passieren da auch Fehler bei einer Korrektur. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass man sich vertan hat und etwas eigentlich Richtiges ausversehen falsch korrigiert. Dann muss man das quasi wieder umkorrigieren.

 

7. Gutachten und Verträge anfordern

 

Man könnte bei der GEZ so ziemlich alles anfordern, worauf sie sich berufen bzw. was bestätigt, dass sie unnötig sind wie ein Kropf. Zum Beispiel das Gutachten des Bundesfinanzministeriums. Wer keinen Internet-Zugang hat, kann es sich in Papierform per Post zuschicken lassen. Ansonsten könnte man sich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und vielleicht noch ein paar andere Informationen zukommen lassen. Aber bitte, nicht alles auf einmal.

 

8. Den Verwendungszweck voll ausnutzen

 

Manche "Nutzer" hoffen, laut Focus, auf den "Tag der Abrechnung" und bezahlen deshalb nur unter Vorbehalt. Um die Verjährungsfrist zu unterbrechen, fordern sie kurz vor Ablauf der Frist die Rückzahlung ein und somit beginnt die Verjährungsfrist von neuem.

 

Dies könnte man z. B. in den Verwendungszweck eintragen "Zahlung unter Vorbehalt". In den Verwendungszweck könnte man aber auch andere Texte einfügen. Z. B. "Schutzgelderpressung" oder "Zwangsabgabe" oder, oder, oder... hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt - aber bitte: Immer schön bei der Wahrheit bleiben und nicht beleidigend werden.

 

9. Die Bargeldlösung

 

Ja, die liebe Bargeldgeschichte. Diesbezüglich hatte ich auch einen Artikel geschrieben. Dazu stehe ich heute noch. Hier geht es ja auch ausschließlich um "Möchtegern-Verweigerer", also um diejenigen, die zwar keine GEZ mehr bezahlen möchten, sich den Konsequenzen und den zum Teil harten Bestrafungen jedoch nicht aussetzen wollen.

 

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat diesbezüglich sowieso entschieden, dass das einzig gültige Zahlungsmittel (Bargeld) von der GEZ nicht angenommen werden muss. Jetzt geht die Sache erst einmal vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

 

************

 

Das war`s soweit vom Focus. Ich selbst habe aber auch noch die eine oder andere Idee vernommen.

 

a) Kleinstbeträge überweisen

 

Wer ein Konto hat, wo es egal ist, wie viele Überweisungen man tätigt, der könnte z. B. immer wieder Cent-Beträge überweisen. Selbstverständlich ohne Angabe von einem Beitragskonto. Mehrmals über den Monat verteilt, könnte das echt nervig werden. Den Rest könnte man ja dann auf den allerletzten Drücker überweisen.

 

Dazu noch ein guter Tipp, damit man nicht in ein finanzielles Loch fällt: Die geforderten Beiträge einfach zur Seite legen und im Notfall dann damit bezahlen.

 

b) Einzugsermächtigung kündigen und wiedererteilen

 

Rein theoretisch könnte man der GEZ die Einzugsermächtigung kündigen, nur um sie ihnen im nächsten Monat wieder zu erteilen. Selbstverständlich erst nach der letzten Mahnung.

 

c) Beiträge zurückgehen lassen

 

Bevor man die Einzugsermächtigung kündigt, könnte man z. B. den letzten Beitrag noch mal zurückgehen lassen. Das kostet bei den meisten Banken nichts und ist bei einer Lastschrift möglich. Wer überweist, der kann nichts mehr zurückholen. Aber hier bitte erst einmal über die Kosten informieren.

 

d) Änderung der Anschrift

 

Das habe ich erst kürzlich gehört, bin mir aber nicht sicher, ob das legal ist. Informiert Euch hier bitte unbedingt selbst. Die Idee war, dass man der GEZ eine Änderung der Anschrift zukommen lässt. Die bekommen dann irgendwann einmal mit, dass man da gar nicht wohnt (vielleicht die Adresse vom Friedhof oder so angeben?) Dann müssen die erst einmal rausfinden, wo man abgeblieben ist. Was für ein Verwaltungsakt!!! 

 

e) Keine Beitragskontonummer angeben

 

Was auch noch ein wenig Mehraufwand beschert, ist die Zuordnung zu einem bestimmten Beitragskonto. Wer "vergisst", seine Beitragskontonummer beim Schriftverkehr anzugeben, den muss man erst einmal über den Namen und die Adresse ermitteln.


Das Ende naht

Wann hat die GEZ fertig?
Wann hat die GEZ fertig?

Das war`s von meiner Seite aus erstmal. Wenn mir noch was einfällt oder ich eine tolle Idee mitbekomme, dann werde ich diesen Artikel erweitern. Es lohnt sich also, hin und wieder mal hier vorbeizuschauen.

 

Wenn Ihr noch kreative legale Ideen habt, wie wir der GEZ unseren Unmut ausdrücken können, dann schreibt es in die Kommentare.

 

Ich möchte noch einmal explizit darauf hinweisen, dass das alles hier nur der Inspiration dient und keine Aufforderung darstellt.

 

Bleibt in jedem Fall sauber und fair, denn das ist es ja, was wir anprangern wollen. Kein Schaden, keine Beleidigungen, nur Aufmerksamkeit, nicht mehr und nicht weniger.



Dir gefällt dieser Artikel? Dann teile ihn mit Deinen Freunden!


Weitere Artikel aus den Kategorien:



Viewing all articles
Browse latest Browse all 144