Am Mittwoch (21.9.2016) wurde nach acht Verhandlungstagen das Urteil im "Freiheitsberaubungs"-Prozess gesprochen. Zehn waren anberaumt, jedoch gab es nichts mehr hinzuzufügen, das Urteil stand fest, vielleicht sogar von Anfang an, wer weiß.
Auch hier merkte man von Beginn an, dass der Mensch harald chancenlos war. Wer den ersten Artikel gelesen hat (siehe Link oben), der weiß, wovon ich schreibe. Unser Haus- und Hofrichter Axel Müller wollte offensichtlich ein Exempel statuieren, wie schon beim WeRe-Bank-Prozess. Dabei hat er sich auch hier von der Wahrheit so weit entfernt, wie es nur geht.
Für mich stellt sich hier die Frage: Weiß er es und gibt es einfach nicht zu oder ist er schon so verblendet, dass die Wahrheit keine Möglichkeit hat, zu ihm vorzudringen?
Was für uns ganz deutlich erkennbar war, ist die Doppelmoral, mit der der Herr Vorsitzende geurteilt hat. Bevor ich die Doppelmoral des Axel Müller kommentiere, hier noch kurz die Beschreibung von Doppelmoral aus Wikipedia:
Als Doppelmoral wird ein Normensystem bezeichnet, das gleiches Verhalten ethisch unterschiedlich bewertet, je nachdem, welcher Personengruppe die ausführende Person oder die betroffenen Personen angehören oder je nachdem ob diese sich in einer öffentlichen oder privaten Situation innerhalb oder außerhalb einer Sozialgemeinschaft befinden, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorhanden wäre. Die Doppelmoral kann sich dabei explizit in einem moralischen Code niederschlagen, der eine unterschiedliche Wertordnung abbildet, oder implizit im moralischen Empfinden, im Verhalten und in den Werturteilen Einzelner. Entscheidendes Merkmal ist, dass „mit zweierlei Maß“ gemessen wird.
Von einer Doppelmoral kann immer dann gesprochen werden, wenn unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe verwendet werden, obwohl die der Bewertung zugrunde liegenden Sachverhalte (strukturell) gleichartig sind. Der Begriff geht also über die unterschiedliche Bewertung von eigenem Verhalten und Fremdverhalten oder zwischen dem Verhalten, das eine Person von anderen einfordert und demjenigen, das sie selbst zeigt (Heuchelei), hinaus. Geht es um einen Widerspruch zwischen tatsächlich befolgter und nach außen hin vertretener Moral, wird stattdessen eher von Bigotterie gesprochen.
In verschiedenen Bereichen sind bestimmte Kategorisierungen von Personen anfällig für Doppelmoral, die Gleichheit mit Bezug auf geltende Regeln wird daher z. B. in der Pädagogik zwischen Kindern und Erwachsenen, bei Genderfragen zwischen Männern und Frauen thematisiert. In der Politik kann das Verhalten verschiedener Parteien oder Staaten und die demagogische Berichterstattung darüber in den Massenmedien unter dem Gesichtspunkt der Doppelmoral betrachtet werden. Eine Doppelmoral kann auch aus Widersprüchen zwischen Individualethik und Sozialethik herrühren.
Der Vorwurf der Doppelmoral kann verwendet werden, um eine moralische Forderung anderer zurückzuweisen (siehe Tu quoque). Die gelegentliche Notwendigkeit, ähnliches Verhalten verschieden zu bewerten, wird auch in der Formel Quod licet Iovi, non licet bovi zum Ausdruck gebracht.
Von Selbstgerechtigkeit unterscheidet Doppelmoral sich insofern, als ein Selbstgerechter an sich selbst durchaus hohe Forderungen stellen mag.
Man kann das Verhalten des Axel Müller auch als Bigotterie oder Heuchelei bezeichnen. Den ganzen Prozess über, hat er kein gutes Wort über den Menschen harald, die Zeugen und die anwesenden Prozessbeobachter kommen lassen. Immer wieder hat er versucht uns in eine Ecke zu stellen (Reichsbürger, Germaniten), in die wir einfach nicht gehören. Achtmal, hat er den Menschen harald per Beschluss auf den Anklagestuhl verfrachten lassen. Er hat ihm ständig die juristische Person übergestülpt, obwohl dieser das nicht wollte. Zu Anfang noch mit Gewalt (Arm und Handgelenk verdreht), doch nach dem harald mit den Justizangestellten gesprochen hatte, spielten diese das Spiel mit und taten nur noch so als ob.
Beschimpfungen, Verleumdungen und Anordnung zur Gewalt
Es flogen Kugelschreiber, Menschen wurden des Saales verwiesen, es wurde gebrüllt, verhöhnt, vorgeführt und verleumdet. Aber nicht etwa von Seiten des Menschen harald, nein, Axel Müller hatte "seine Germaniten" voll im Griff.
Am meisten machten uns die Verleumdungen und Unterstellungen zu schaffen, die wir uns den ganzen Prozess über anhören mussten. Wenn einer etwas sagte, flog er raus. Ein Gerichtssaal ist schließlich kein Forum, bei dem jeder mal was sagen darf. Und da wir den Prozess ja mitverfolgen wollten, schluckten wir die ganzen zynischen Sprüche des Herrn Vorsitzenden.
Selbst über nicht Anwesende spottete er. So drohte er gleich in der ersten Verhandlung mit einem Ordnungsgeld, weil der Belastungszeuge, der, der angeblich seiner Freiheit beraubt worden sein soll, aus gesundheitlichen Gründen abgesagt hatte. Dies tat er erstens zu kurzfristig (kurz vor Prozessbeginn), zudem nicht Axel-Müller-gerecht (nur per Fax) und auch noch im Auftrag durch den behandelnden Arzt, den Axel Müller auch gleich mitrügte, weil ihm der Text nicht gefiel.
Axel Müller hat durch seine Machtdemonstrationen erreicht, dass man in seinen Verhandlungen eine Stecknadel hat fallen hören. Keiner hat auch nur einen Mucks von sich gegeben. Die Angst hinauszufliegen war allgegenwärtig. Sicher, könnte man nun sagen, in einem Gerichtssaal hat sich keiner einzumischen und Zuschauer sind eben nur Zuschauer, aber wenn die Zuschauer permanent miteingebunden und verleumdet werden, muss sich das normalerweise keiner gefallen lassen - wir schon!
Die Frage nach einem gültigen Ausweis - darf nur das Gericht klären
Harald wird unter anderem vorgeworfen, er hätte zu viel Aufhebens gemacht, wegen der Legitimation des "Vollstreckungsbeamten". Dabei wollte er lediglich den "Amtsausweis" des Besuchers sehen, der sich als "Beamter" einer Finanzbehörde ausgab.
Leider bekam er von diesem nur kurz einen "Dienstausweis" vorgezeigt, dessen Lichtbild der Herr Vollstreckungsbeamte auch noch mit seinem Finger verdeckte. Daraufhin kam es zu einer Diskussion, auf die sich der Herr VB (Vollstreckungsbeamte) nicht einließ.
Dass seit 8. Mai 1945 alle Beamtenverhältnisse erloschen sind, interessiert keinen Dienstausweis-Träger. Sie sind angewiesen, solche Behauptungen sofort in die Reichsbürger-Schublade zu sperren und die Schotten dicht zu machen. Da dringen dann auch keine Informationen mehr durch stattdessen setzt Panik ein. Oje, ich hab einen (Reichsbürger) erwischt ... was mach ich jetzt bloß??? Hilfe, Hilfe, Polizei!!!
Was dann geschah, wurde harald später als Freiheitsberaubung und Nötigung ausgelegt. Harald sagte dem Herrn VB nur, dass ihm das nicht genüge und er solle sich doch gefälligst ordentlich legitimieren. Was ja sein gutes Recht ist, da der Herr VB ja etwas von ihm wollte, nämlich sein Geld. Und dann ist etwas passiert, was wir der Indoktrination der Verwaltungsangestellten zu verdanken haben: Der Herr VB kam in Erklärungsnot und wollte aus der Situation heraus, doch leider stand harald ihm mehr oder weniger im Weg. Dabei wurde völlig außen vor gelassen, dass sich die Standposition von harald schlicht und einfach zuvor so ergeben hatte und nicht mit Absicht hervorgerufen wurde. So wie es aussah (auf dem Beweisvideo), hat harald gar nicht geschnallt, dass er dem Herrn VB im Weg steht. Schließlich war auch er aufgeregt, da reagiert man halt mal etwas anders.
Der Herr VB entschied sich dann lieber die Polizei zu rufen als über seinen nicht vorhandenen Beamtenstatus zu diskutieren. Die haben allerdings das gleiche Problem, die können sich auch nicht legitimieren und rennen auch nur mit einem Dienstausweis herum. Gleich und gleich gesellt sich gerne. Die Polizei konnte er nicht erreichen und auch sonst niemanden der ihm half und so schmiss harald ihn aus seiner Wohnung raus. Was auch sein gutes Recht ist, denn er verfügt als Mieter über das Hausrecht. Da könnte ja jeder kommen.
So, und jetzt kommen wir zu dem Punkt, bei dem mal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird:
Bei allen acht Verhandlungstagen mussten wir uns einer Einlasskontrolle unterziehen. Dafür mussten wir einen gültigen Personalausweis vorzeigen, der dann auch noch kopiert (!) wurde. Wehe dem, der keinen hatte, der wurde nicht hineingelassen - in eine öffentliche Verhandlung! Wir mussten alle Taschen und Gegenstände in einem Schließfach deponieren. Zudem mussten wir durch einen Metalldetektor gehen und uns anschließend eingehend abtasten lassen. Wie Terroristen. Dabei haben wir mehr als einmal bewiesen, dass von uns keinerlei Gefahr ausgeht. Vielleicht ließen wir mal die eine oder andere Bemerkung ab, aber schließlich wird uns immer wieder erzählt, wir hätten hier eine Meinungsfreiheit. Die haben wir nicht, so viel ist sicher.
Dann nehmen wir jetzt mal den Begriff der Nötigung zur Hand, welcher auch harald angelastet wurde:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
18. Abschnitt - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a)
§240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Na, da hätten wir es doch wieder. Axel Müller macht des öfteren Gebrauch von seiner Position indem er auf Menschen stürmt und diese entweder selbst "entfernt" oder entfernen lässt. Einmal (in einem anderen Prozess) hat er einer freien Journalistin (vom Magazin2000plus) wutentbrannt die Kamera aus der Hand gerissen und diese beschlagnahmt, obwohl sie einen Presseausweis besitzt und die Sitzung noch nicht eröffnet war. Dafür durfte der Herr von RegioTV seine Filmkamera die ganze Zeit über im Gerichtssaal lassen und musste auch sonst nichts vorzeigen, auch sein Handy durfte er dabei haben - tja, zweierlei Maß.
Dieser Vorfall war eindeutig Nötigung. Axel Müller droht uns ständig mit Gewalt oder Ordnungsgeld, nur um seinen Saal, wie er es nennt, vor uns zu schützen. Dafür missbraucht er seine Stellung als sogenannter Richter.
Die Presse mal wieder
Auch die Presse war mal wieder anwesend. Diesmal die Print- und Onlinemedien der Schwäbischen, in Vertretung einer jungen Frau.
Schon beim letzten Prozess bat ich den Reporter von RegioTV, doch bitte den Begriff Reichsbürger wegzulassen. Das bekam er sehr souverän hin. Sein Bericht war sachlich. Harald bat mich, auch die anwesende Reporterin dahingehend aufzuklären.
Und so sprach ich mit ihr über Reichsbürger und dass wir gar keine sein können, da wir alle nur mit einem Personalausweis eingelassen werden. Wir seien einfach nur Menschen. Von frei geboren und beseelt sagte ich allerdings nichts, das muss sie von jemand anderem oder gegoogelt haben.
Sie meinte dann noch, man erkenne jedoch Parallelen zur Reichsbürger-Bewegung. Ich fragte sie, woher sie diese Informationen hätte. Sie antwortete nur: Das ist mein Eindruck! So, so... ihr Eindruck, mehr nicht.
Die liebe Jennifer zog sich anschließend mit ihrer Schreibweise sehr vortrefflich aus der Affäre, indem sie zwar alles mit in den Artikel einbrachte (Reichsbürger, Germaniten), jedoch stets aus der Sicht des Axel Müller. So kann man Informationen auch weitertragen. Aber ein Gutes hat ihr Bericht. Sie bestätigt nur, wie Axel Müller geurteilt hat, nämlich ganz eindeutig und glasklar nach Täterstrafrecht.
Hier der ganze Artikel:
Täterstrafrecht
Ich will jetzt nicht wieder mit langen Erläuterungen langweilen, aber die Definition vom Täterstrafrecht, die muss einfach sein, damit Ihr versteht, wo der Unterschied zwischen TÄTERstrafrecht und TATstrafrecht liegt.
Definition Täterstrafrecht bei Wikipedia:
Als Täterstrafrecht wird ein Strafrechtssystem bezeichnet, welches Strafen in erster Linie aufgrund der Persönlichkeit des Täters zuteilt und die konkrete Tat eher als Anlass und nicht als Grund der Strafe begreift. Totalitäre Systeme neigen zu einem solchen Strafrecht, wohl weil es der von ihnen bevorzugten Erklärung gesellschaftlicher Probleme durch das Handeln "böser" Personen entspricht, die zu bekämpfen sind.
Einen starken Einfluss gewann das Täterstrafrecht in Deutschland mit der sogenannten Kieler Schule der Strafrechtswissenschaft, die von Georg Dahm und Friedrich Schaffstein begründet wurde und in der eine Tätertypenlehre entwickelt wurde. Typisch für das Täterstrafrecht war die Vorstellung von Volksschädlingen und geborenen Verbrechern. Rechtspolitisch ist in diesem Zusammenhang das Gewohnheitsverbrechergesetz entstanden, sowie die Strafrechtsreform vom 4. September 1941 (Nazigesetz, Anmerk. von mir), in der beispielsweise die Gesinnungsmerkmale als Voraussetzung für den Tatbestand des Mordes und die Formulierung „Mörder ist, ...“ eingeführt wurden. Roland Freisler erläuterte hierzu, dass diese Formulierung der neuen strafrechtlichen Auffassung entsprechen würde, die von einem besonderen Tätertyp des Mörders ausgehe.
Den Gegensatz zum Täterstrafrecht bildet das Tatstrafrecht, in dem die Strafe allein anhand des verwirklichten Tatbestandes bestimmt wird. Persönliche Merkmale des Täters können bei der Bestimmung der Strafhöhe indirekt eine Rolle spielen, insoweit sie die Motivation zur Tat und die Art ihrer Durchführung beeinflusst haben und so den Grad der Schuld des Täters beeinflussen (§46 StGB). Die Prognose über die allgemeine bleibende Gefährlichkeit des Täters spielt zudem bei der Entscheidung über die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung eine wichtige Rolle.
Ich erwähnte ja schon, dass Axel Müller den ganzen Prozess über, kein gutes Wort über harald und uns hat kommen lassen. Er hat uns permanent wie "Volks- und Staatsschädlinge" behandelt, die ihn und den sogenannten Rechtsstaat nicht anerkennen. Er hat gebrüllt, geschrien, verleumdet. Hier ging es ganz eindeutig nicht um die Tat als solches, die im Grunde genommen nicht einmal zur Verhandlung hätte kommen dürfen sondern wegen Geringfügigkeit hätte eingestellt werden müssen. Hier ging es nur darum, ein Exempel zu statuieren.
Anzeigen, die ihresgleichen betreffen, werden täglich unter den Tisch gekehrt. Dabei geht es um Straftaten wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung, schwerer Raub uvm., die Menschen wie uns für Jahre hinter Gittern bringen würden. Zweierlei Maß eben.
Übrigens hatte der Oberstaatsanwalt Peter Vorbiller einen dicken fetten Kloß im Hals, als er sein Schlußplädoyer verkündete. Leise, stotternd, nervös und immer wieder nach Worten suchend, stammelte er seine Begründung herunter, warum harald unbedingt bestraft gehöre. Auch Peter Vorbiller stand schon in den Schlagzeilen. Er war der leitende Staatsanwalt gegen Journalisten im "Waffenexport-Prozess", diese hatten illegale Waffenexporte der Regierung nach Mexico aufgedeckt. Solch eine Einstellung spricht Bände. Da haben sich zwei (er und Axel Müller) gesucht und gefunden.
Wann wird der Herr Vorsitzende endlich zur Rechenschaft gezogen?
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen und im Gehirn durchwandern lassen (darüber nachdenken). Da sind Staatsanwälte, Justizangestellte, Schöffen, Protokollführer, Reporter uvm. in einem Raum und der Herr Vorsitzende darf alles tun, ohne das auch nur einer eingreift. Beschimpfungen, tätliche Angriffe, Verleumdungen, Beleidigungen usw., all das wird stillschweigend geduldet.
Den Justizangestellten sind die Hände gebunden, auch wenn der eine oder andere schon bestätigt hat, dass Axel Müller nicht normal ist. Sie halten sich zurück, weil sie sonst ihren Job verlieren. Kann man ja irgendwo verstehen.
Die Schöffen halten ihren Mund und setzen nur ein Pokerface auf. Ebenso die Protokollführer. Steif, emotionslos, duldend. Die Staatsanwälte lassen Axel Müller machen, was er will. Er führt ja sogar den Prozess, so dass die Staatsanwaltschaft kaum daran beteiligt ist. Die sitzen offensichtlich nur zur Zierde da.
Ich weiß, aus erster Hand, dass schon ein paar Strafanzeigen gegen Axel Müller gestellt wurden. Diese wurden aber alle eingestellt bzw. gar nicht erst angenommen. Schon wieder wird hier mit zweierlei Maß gemessen.
Als er dann das Urteil gegen harald verlaß und die ca. 20minütige Urteilsbegründung vortrug, schwoll mein Hals immer mehr und mehr an. Es war kaum zu ertragen. Unsachlich, verlogen, nur auf der eigenen Meinung beruhend, wies er harald in seine Schranken. Er solle doch endlich den Rechtsstaat anerkennen und aufhören hilflose "Beamte" zu drangsalieren. Und so wurde aus einem friedlichen Lehrer ein Krimineller - in nur 20 Minuten.
Als die Sitzung geschlossen wurde, konnte ich es mir nicht verkneifen, dem Herrn Vorsitzenden abschließend noch eine Frage zu stellen:
"Herr Müller! Wann werden sie endlich zur Rechenschaft gezogen, für ihre tätlichen Angriffe, friedlichen Menschen gegenüber?"
"VERLASSEN SIE SOFORT DEN SAAL!"
"Ja, sicher, das wollte ich sowieso gerade!"
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