Harald wird unter anderem vorgeworfen, er hätte zu viel Aufhebens gemacht, wegen der Legitimation des "Vollstreckungsbeamten". Dabei wollte er lediglich den "Amtsausweis" des Besuchers sehen, der sich als "Beamter" einer
Finanzbehörde ausgab.
Leider bekam er von diesem nur kurz einen "Dienstausweis" vorgezeigt, dessen Lichtbild der Herr Vollstreckungsbeamte auch noch mit seinem Finger verdeckte. Daraufhin kam es zu einer Diskussion,
auf die sich der Herr VB (Vollstreckungsbeamte) nicht einließ.
Dass seit 8. Mai 1945 alle Beamtenverhältnisse erloschen sind, interessiert
keinen Dienstausweis-Träger. Sie sind angewiesen, solche Behauptungen sofort in die Reichsbürger-Schublade zu sperren und die Schotten dicht zu machen. Da dringen dann auch keine Informationen
mehr durch stattdessen setzt Panik ein. Oje, ich hab einen (Reichsbürger) erwischt ... was mach ich jetzt bloß??? Hilfe, Hilfe, Polizei!!!
Was dann geschah, wurde harald später als Freiheitsberaubung und Nötigung ausgelegt. Harald sagte dem Herrn VB nur, dass ihm das nicht genüge und er solle sich doch gefälligst ordentlich
legitimieren. Was ja sein gutes Recht ist, da der Herr VB ja etwas von ihm wollte, nämlich sein Geld. Und dann ist etwas passiert, was wir der Indoktrination der Verwaltungsangestellten zu verdanken haben: Der Herr VB kam in Erklärungsnot und wollte aus
der Situation heraus, doch leider stand harald ihm mehr oder weniger im Weg. Dabei wurde völlig außen vor gelassen, dass sich die Standposition von harald schlicht und einfach zuvor so ergeben
hatte und nicht mit Absicht hervorgerufen wurde. So wie es aussah (auf dem Beweisvideo), hat harald gar nicht geschnallt, dass er dem Herrn VB im Weg steht. Schließlich war auch er aufgeregt, da
reagiert man halt mal etwas anders.
Der Herr VB entschied sich dann lieber die Polizei zu rufen als über seinen nicht vorhandenen Beamtenstatus zu diskutieren. Die haben allerdings das gleiche Problem, die können sich auch nicht
legitimieren und rennen auch nur mit einem Dienstausweis herum. Gleich und gleich gesellt sich gerne. Die Polizei konnte er nicht erreichen und auch sonst niemanden der ihm half und so schmiss
harald ihn aus seiner Wohnung raus. Was auch sein gutes Recht ist, denn er verfügt als Mieter über das Hausrecht. Da könnte ja jeder kommen.
So, und jetzt kommen wir zu dem Punkt, bei dem mal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird:
Bei allen acht Verhandlungstagen mussten wir uns einer Einlasskontrolle unterziehen. Dafür mussten wir einen gültigen Personalausweis vorzeigen, der dann auch noch kopiert (!) wurde. Wehe dem,
der keinen hatte, der wurde nicht hineingelassen - in eine öffentliche Verhandlung! Wir mussten alle Taschen und Gegenstände in einem Schließfach deponieren. Zudem mussten wir durch einen
Metalldetektor gehen und uns anschließend eingehend abtasten lassen. Wie Terroristen. Dabei haben wir mehr als einmal bewiesen, dass von uns keinerlei Gefahr ausgeht. Vielleicht ließen wir mal
die eine oder andere Bemerkung ab, aber schließlich wird uns immer wieder erzählt, wir hätten hier eine Meinungsfreiheit. Die haben wir nicht, so viel ist sicher.
Dann nehmen wir jetzt mal den Begriff der Nötigung zur Hand, welcher auch harald angelastet wurde:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
18. Abschnitt - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a)
§240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Na, da hätten wir es doch wieder. Axel Müller macht des öfteren Gebrauch von seiner Position indem er auf Menschen stürmt und diese entweder selbst "entfernt" oder entfernen lässt. Einmal (in
einem anderen Prozess) hat er einer freien
Journalistin (vom Magazin2000plus) wutentbrannt die Kamera aus der Hand gerissen und diese beschlagnahmt, obwohl sie einen Presseausweis besitzt und die Sitzung noch nicht eröffnet war. Dafür
durfte der Herr von RegioTV seine Filmkamera die ganze Zeit über im Gerichtssaal lassen und musste auch sonst nichts vorzeigen, auch sein Handy durfte er dabei haben - tja, zweierlei Maß.
Dieser Vorfall war eindeutig Nötigung. Axel Müller droht uns ständig mit Gewalt oder Ordnungsgeld, nur um seinen Saal, wie er es nennt, vor uns zu schützen. Dafür missbraucht er seine Stellung
als sogenannter Richter.