Die Verbreitung von etwas, lässt sich ziemlich gut an der Anzahl der Ergebnisse bei Google messen.
Wenn man den Zeitraum 1.1.2013 - 31.12.2013 googelt, erhält man eine Anzahl von 29.600
Ergebnissen, bei dem Begriff "Reichsbürger". Für das ganze Jahr 2014 sind es schon 43.100
Ergebnisse. In 2015 können wir eine weitere Steigerung entdecken: 65.700
Ergebnisse. In diesem Jahr, also vom 1.1.2016 bis dato sind wir schon bei 164.000
Ergebnissen, bei dem Begriff "Reichsbürger". Lassen wir einen Zeitraum weg und suchen nach beliebiger Zeit, dann kommen wir auf ein Gesamtergebnis von
1.170.000 Ergebnissen.
Woran liegt diese Steigerung? Liegt es daran, dass sich die Reichsbürger-Bewegung in den letzten Jahren derart etabliert hat? Nein, ganz bestimmt nicht. Denn laut Definition gibt es relativ wenige Reichsbürger, also
richtige und die sitzen auch noch ganz woanders. Und genau hier müsste man schon klare Unterschiede machen. Da gibt es nämlich noch die Reichsdeutschen, aber selbst die könnten die hohe Anzahl
nicht begründen.
Das sind die Ergebnisse jahrelanger Propaganda. Die Reichsbürger-Trommel wurde solange geschlagen, bis man überall nur noch Reichsbürger sieht und hört. In den Print- und Online-Medien, im
Fernsehen, über Schulungen und Seminare, ja sogar schon im Kindergarten fängt die Indoktrination an. Der systemtreue Bürger soll sensibilisiert werden. Und so finden wir inzwischen jeden Tag
irgendwo einen Artikel über Reichsbürger. Und immer derselbe Tenor: Sie lehnen die Bundesrepublik in Deutschland als Staat ab. Heißt: Sobald man sich über irgendetwas beschwert, gilt man schon
als Reichsbürger. So einfach ist das.
Österreich macht vor, wie das bei uns in Zukunft aussehen könnte. Durch einen Gesetzentwurf möchte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) möglichst alle Systemkritiker unter Strafe stellen.
Sie nennen der Einfachheit halber mal alle "staatsfeindliche Reichsbürger" und beziehen sich auf Gruppierungen wie die Freemen, OPPTler oder Reichsbürger. Dabei reicht es schon Gleichgesinnten zu
folgen:
So soll künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung
von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen. Eine
gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig, um einer Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen
strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Gesetzestext wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt. -
derstandard.at/2000048458125/Brandstetter-hat-Gesetz-gegen-Reichsbuerger-fertigSo soll künftig jemand strafbar sein, der eine
staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse
Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen. Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig, um einer
Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Gesetzestext
wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt. - derstandard.at/2000048458125/Brandstetter-hat-Gesetz-gegen-Reichsbuerger-fertigSo soll
künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören,
ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen. Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen
sind nicht notwendig, um einer Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe
zusammenschließen. Der Gesetzestext wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt. - derstandard.at/2000048458125/Brandstetter-hat-Gesetz-gegen-Reichsbuerger-fertig
So soll künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung
anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen.
Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig, um einer Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen
strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Gesetzestext wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt.
Quelle: http://derstandard.at/2000048458125/Brandstetter-hat-Gesetz-gegen-Reichsbuerger-fertig
So ist gewährleistet, dass man so ziemlich jeden in die Reichsbürger-Schublade stecken kann. Dasselbe hat die USA mit ihrem PATRIOT-Act vollzogen, wonach jeder, der irgendetwas gegen das System sagt, sofort als Terrorist eingestuft und auch so behandelt werden
kann. Und wir wissen, spätestens seit den Enthüllungen des CIA-Folter-Berichtes, wie viele Unschuldige Höllenqualen erleiden mussten.