Quantcast
Channel: www.maras-welt.de Blog Feed
Viewing all articles
Browse latest Browse all 144

Österreich: Strafverfügung wegen dem Wort "therapeutisch"

$
0
0

Strafverfügung wegen dem Wort "therapeutisch" in der Beschreibung
Strafverfügung wegen dem Wort "therapeutisch" in der Beschreibung

Dass sie bei uns inzwischen völlig durchdrehen, das ist mittlerweile bekannt, aber bei den Österreichern geht es nicht anders zu. Die österreichische ReGIERung und unsere haben wohl die gleichen "Meister", nämlich die EU-Lobbyisten der Pharmaindustrie und die achten penibel darauf, dass alternative Heilpflanzen (wie z. B. die Brennnessel in Frankreich) nicht als solche gekennzeichnet bzw. angepriesen werden dürfen.

 

Der österreichischer Hersteller von Naturprodukten Dr. Ehrenberger erhielt eine Strafverfügung in Höhe von 235,90 Euro, für das Wort "therapeutisch" in der Beschreibung eines seiner Produkte.

Dabei hat er nicht geschrieben, dass ER das Produkt therapeutisch nutzt oder einer seiner Kunden es therapeutisch nutzen soll, sondern dass "sowohl die Azteken, als auch die Mayas, die Wurzeln der Wild-Yamswurzeln therapeutisch verwendeten". Das kostete ihn sage und schreibe 235,90 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag und 12 Stunden!!!

 

Die Strafe für eine Europaverordnung wurde auf 70,00 Euro festgesetzt, was aber noch dazu kam, waren die Kosten des Strafverfahrens und die Kosten der Untersuchung und Begutachtung. Da hat mal eben jemand entschieden, bei Dr. Ehrenbergers Produkt nachzuschauen, ob da auch ja drin ist, was drauf steht. Vielleicht wäre es ja sogar Zulassungspflichtig. Dumm gelaufen, ist doch nur ein Lebensmittel.

 

Das ist irre, das ist krank. Vielleicht sollten die mal ein paar Naturprodukte zu sich nehmen, damit deren Hirn wieder richtig funktioniert. So viel zu Europaverordnungen.

 

Jetzt hat er nur noch den Satz drin stehen:

Sowohl die Azteken, als auch die Mayas verwendeten die Wurzeln der Wild-Yamswurzel.

 

Somit ist wieder alles gut.

 

Leider erfährt der Kunde auf seiner Seite nicht, wofür die Azteken und die Mayas diese Heilpflanze (therapeutisch) benutzten, denn unter den Hinweisen zu dem Produkt steht nur noch:

 

GESETZLICHE BESTIMMUNG

 

Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Wir müssen hier darum auf jede weitere Information verzichten.

 

Ich werde es Euch aber verraten. In diesem Artikel über die Yamswurzel erfahrt Ihr alles. All das, was Dr. Ehrenberger in einem Wort nicht zusammenfassen darf. Aber abwarten, bis unsere ReGIERung drauf kommt, dann verschwinden auch diese Berichte im Netz, unter Anwendung von Strafgeldern. Immerhin ist das eine super Einnahmequelle.

 

Mich wundert nur, dass man die seit Jahrhunderten überlieferte Wirkung dieser Wurzel überall als Bericht bzw. Information veröffentlichen darf, nur im Zusammenhang mit der Wurzel selbst nicht. Naja, ich erwähnte ja schon: Völlig irre, das Ganze!!!


Michael Ehrenberger trägt es mit Humor. Auf seiner Facebook-Seite postete er diesen Eintrag:


Seit 2006 gilt die EU-Richtlinie THMPD

Mit dieser Richtlinie wurde entschieden, dass medizinisch und/oder therapeutische Nahrungsergänzungen und pflanzliche Heilmittel generell der Zulassungspflicht unterworfen werden. Was seit Jahrzehnten, ja manchmal sogar seit Jahrhunderten Wirkung zeigte, soll nun durch ein kostspieliges Verfahren abgesegnet werden. Wer sich nicht daran hält, wird abgestraft.

 

Was für Nahrungsergänzungen/pflanzliche Heilmittel gilt, gilt zwar nicht für gesundheitsfördernde Lebensmittel, die sind davon ausgeschlossen, aber dafür gibt es ja das o. g. Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Hier sieht man mal wieder, dass es nur um den Profit geht. 



Dir gefällt dieser Artikel? Dann teile ihn mit Deinen Freunden!


Weitere Artikel aus den Kategorien:



Viewing all articles
Browse latest Browse all 144