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Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war ein Blankogeschäft (kein Aprilscherz)

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Die Europäische Union wurde erst 1992 gegründet - 1957 war die Gründung der EWG und der EAG, Euratom
Die Europäische Union wurde erst 1992 gegründet - 1957 war die Gründung der EWG und der EAG, Euratom

Vor ein paar Tagen las ich einen Artikel über die Gründung der EU, so zumindest lautete die Schlagzeile. Laut diesem Artikel sollen die Verträge, zur Gründung der EU, auf Blankopapier unterzeichnet worden sein.

 

Dabei handelte es sich allerdings nicht um die Verträge von Maastricht oder Lissabon, sondern um die römischen Verträge (1957) zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft, kurz EAG, Eurotom.

Aber egal, EU-Verträge sind EU-Verträge und diese sollten alle sorgsam behandelt werden. Diese Verträge offensichtlich nicht. Eine Panne jagte die andere und deshalb ist mir die ganze Geschichte auch einen Artikel wert, da es mal wieder aufzeigt, wie mit nachhaltigen, weitreichenden Verträgen umgegangen wird - nämlich gar nicht. Ist ja auch völlig egal, das Volk hat sich sowieso nicht einzumischen. Aber was genau war damals passiert?


Die Verträge flogen dahin, wo sie hingehören

Da gehören sie hin, die EU-Verträge
Da gehören sie hin, die EU-Verträge

...nämlich auf den Müll.

 

Man sollte Putzfrauen nicht unterschätzen. Die haben ganz oft genau den richtigen Riecher. Schon 2011 erkannte eine Putzfrau, dass es sich bei schmutzigen Gummiwannen um keine Kunst handeln kann. Sie brachte die Wanne wieder auf Hochglanz, was alleine schon eine große Leistung war, und produzierte dadurch einen Schaden in Höhe von 800.000 Euro. So hoch zumindest war der Versicherungswert. Manche Künstler haben echt ein Rad ab.

 

Nachlässigkeit, Sabotage oder was auch immer, sollen 1957 dazu geführt haben, dass eine Putzfrau die Verträge, damals in Rom, auf dem Boden einer italienischen Druckerei, mit Druckerschwärze übersät, vorfand und in den Müll schmiss. Eine durchaus nachvollziehbare Reaktion. Was haben die auf dem Boden zu suchen? Und dann auch noch mit Druckerschwärze übersät? Davon abgesehen, stand die ganze Organisation damals, sowieso auf wackeligen Füßen.

 

Natürlich hat man versucht neue Verträge zu drucken, aber die Zeit reichte einfach nicht aus. Zudem fingen eifrig herbeigerufene und offensichtlich schlecht bezahlte Studenten, welche die Aufgabe hatten, die Verträge zu sortieren, auf einmal an zu streiken, so dass man sich mitten, in einem für Italiener typischen Streik, befand.

 

Und so ergab es sich, dass man aus Zeitgründen nur das Deckblatt und die Unterschriftenseite nachdruckte und vorlegte, dazwischen nur ein Stapel leerer Blätter. Keiner der Unterzeichner begehrte auf und bemängelte den Umstand, dass man Blanko-Verträge unterzeichnen solle. Das liegt wohl daran, dass die Unterzeichner in aller Regel sowieso nicht wissen, was sie da unterzeichnen. Im Bundestag zumindest ist das so, da wurden die Abgeordneten nach Abstimmungen befragt, was sie denn da jetzt abgestimmt hätten und keiner wusste Bescheid. Das liegt daran, dass dort nur "Handlanger" bzw. "Lakaien" am Werk sind.

 

Die ganze interessante Geschichte könnt Ihr hier nachlesen. Albert Breuer, der damals die Unterzeichnung organisierte, sieht die ganze Geschichte als etwas Amüsantes. Ha, ha, ha... ist ja auch sehr witzig. Schön, wenn man über seine eigenen Fehler lachen kann.


Rechtliche Konsequenzen?

Jeden anderen hätten man dafür verklagt
Jeden anderen hätten man dafür verklagt

Also, mit rechtlichen Konsequenzen kann man hier freilich nicht rechnen. Wieso auch? So etwas kann ja mal passieren. Naja, eigentlich nicht oder etwa doch?

 

Im juristischen Wörterbuch steht unter "Blankounterschrift":

 

Blankounterschrift ist die (grundsätzlich zulässige) Unterschrift unter eine inhaltlich noch nicht endgültige festgelegte Erklärung.

Eine Blankounterschrift unter einem Antrag auf Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags ist unwirksam. Eine nur mündlich erteilte Ermächtigung zur Ausfüllung einer Blankobürgschaft hat die Nichtigkeit der Bürgschaftserklärung wegen Formmangels zu Folge. (Seite 72)

 

Ja, holla... Eine Blankounterschrift unter einem LV-Antrag ist unwirksam, Blankounterschriften unter geschichtsträchtigen EU-Verträgen jedoch nicht. Das kann ich mir nicht vorstellen. Wird aber höchstwahrscheinlich so sein. Oder hat da einfach noch keiner nachgeschaut? Die Juristen könnten sich ja mal dahinterklemmen.

 

Fakt ist, auch deshalb, weil noch während der Organisation weitere Änderungen eingefügt wurden, dass keiner der Unterzeichner wusste, was er da im Detail unterzeichnet. Und das in Vertretung der europäischen Völker!!! So schluderhaft gehen die mit ihrer Zeichnungsberechtigung um. Heißt, es basierte alles auf Treu und Glaube. Was sicher kein Problem darstellt, denn die Wirtschaftsindustrie und die Lobbyisten meinen es ganz bestimmt nur gut mit uns, denen kann man blanko, äh, blind vertrauen. Deswegen frage ich mich, warum sie um die TTIP-Verträge so einen Aufstand pflegen. Macht`s doch einfach wie damals, hinsetzen und unterschreiben, es wird schon alles seine Ordnung haben.



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