Normalerweise berichte ich über Prozesse, die im Landgericht Ravensburg unter dem Vorsitz des ehrenwerten Richters Axel Müller geführt werden. Unserem von Gott befohlenem Haus- und Hofrichter, der dazu auserkoren wurde, alle Reichsbürger und Germaniten zu verurteilen, egal, ob sie schuldig sind oder nicht. *Ironie aus*
Dieses Mal aber, hat sich die Ravensburger Justiz diesen Weg erspart und gleich eine satte Strafe verhängt und zwar in Form eines Strafbefehls. Um einen Strafbefehl ausstellen zu können, bedarf es keiner mündlichen Gerichtsverhandlung und es genügt ein hinreichender Tatverdacht.
So ist es unserem guten Freund manfred aus Fischbach ergangen. Mehr dazu weiter unten. Zunächst einmal (wie eigentlich immer bei mir) ein Auszug aus Wikipedia und was die so über den Strafbefehl schreiben...
Wikipedia beschreibt das Strafbefehlsverfahren in der BRiD so:
Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft, kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird. Die Schuld des Täters muss dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht.
Ein hinreichender Tatverdacht wird so beschrieben:
Ein hinreichender Tatverdacht ist eine Verdachtsverdichtung, die Voraussetzung für eine Anklage bei Gericht ist. Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist (Vorverurteilung!!! Anmerk. von mir). Die Staatsanwaltschaft erhebt bei Vorliegen des hinreichenden Tatverdachts in der Regel öffentliche Klage in Form der Anklage oder des Strafbefehls (§ 170 Absatz 1 StPO), andernfalls stellt sie das Verfahren ein (§ 170 Absatz 2 StPO). Die In-dubio-mitius-Regelung findet bei der Ermittlung keine Anwendung. Zu berücksichtigen ist aber von der Anklagebehörde bei Erhebung der Anklage die In-dubio-Regelung bei der Entscheidung des Gerichtes. Hierauf wird auf die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung abgestellt. Nach Anklageerhebung prüft auch das Gericht den hinreichenden Tatverdacht, wenn es über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. Grundlage des Eröffnungsbeschlusses (§§ 203, 207 StPO) oder Nichteröffnungsbeschlusses (§ 204 StPO) sind die vorangegangenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts selbst.
Grob ausgedrückt heißt das nichts anderes, als dass ein Richter einfach so entscheiden kann, ob jemand eine Straftat begannen hat und das, ohne dass dieser Jemand eine Chance hat, zu beweisen, dass er keine Straftat begannen hat.
Der nächste Schritt wäre die Prüfung (durch dasselbige Gericht!!!), ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Wenn eine Verhandlung abgelehnt wird, bleibt der Strafbefehl bestehen. Sollte es, der Gewohnheit zum Trotz, doch eine Verhandlung geben, stehen die Chancen diesen Prozess zu gewinnen gleich Null (wir erinnern uns: Axel Müller - von Gott auserkoren). Es fand ja schon eine Vorverurteilung statt und zwar in Form dieses Strafbefehls. Wie man es auch dreht und wendet, der Betroffene hat mit dieser merkwürdigen Auslegung von Gesetzen (AGBs der BRiD) kaum eine bis gar keine Möglichkeit da wieder rauszukommen.
Verschickt bloß keine E-Mails an sogenannte Volkszertreter
Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass gerade Bundestagsabgeordnete (MdB) nicht sonderlich viele Berührungspunkte mit dem Volk haben, welches sie zertreten, äh, sorry, vertreten. Spätestens ab Berlin findet die Abnabelung von Politikern zum Volk statt.
Aus Mainstream-Berichten geht hervor, dass nur sehr wenige MdBs einen eigenen Internetanschluss Zuhause haben. Die wenigsten kennen sich damit aus und noch weniger lesen alternative Medien. Wer sich doch im Internet präsentiert (z. B. Facebook oder Twitter), tut dies lediglich über sogenannte Ghostwriter, die meisten zumindest.
Dabei ist es doch äußerst wichtig, dass sich die, selbst als Volksvertreter bezeichnenden MdBs, auf dem Laufenden halten. Wie denkt der Bürger? Wo sind seine Ängste und Sorgen gelagert? Handeln und entscheiden sie wirklich im Sinne des Volkes? Von den Sorgen und Nöten bekommt man freilich nichts mit, wenn man sich nur in Watte packt und sich immer weiter von dem entfernt, was man ja eigentlich vertreten soll.
Tja, so oder so ähnlich muss manfred auch gedacht haben, als er ein paar Zitronenfaltern, äh, sorry, Volksvertretern, eine E-Mail verschickte. In dieser E-Mail verlinkte er einen Artikel, in dem es um ein Szenario geht: Am TAG-X wird es in den Großstädten schlimmer als in der Hölle sein. Diesen Artikel findet man im Übrigen heute noch auf zig Blogs (siehe hier).
Eigentlich hätte sich doch daraufhin mindestens einer dieser sogenannten VolksVERTRETER bei manfred melden und ihn fragen müssen, was er tun könne, damit seine offensichtlich großen Ängste wieder verschwinden. Doch anstatt sich zu fragen, warum so viele Menschen unter dieser Zukunftsangst leiden, bestraft man hier einen Menschen dafür. Zumal manfred nur der Überbringer dieser Nachricht war und nicht der Verfasser selbst. Hat dieses Szenario die MdBs so geschockt, dass sie gleich nach einen Sündenbock gesucht und nun denken, ihn in manfred gefunden zu haben?
Diese treffende Aussage habe ich als Leserbrief in der TAZ gefunden:
Schon bei den alten Griechen wurde der Überbringer schlechter Nachrichten bestraft, im Mittelalter wurde er geköpft, und bei Konfuzius heißt es „Ein Mann, der die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd.“ Denn was ihn erwartet, ist alles, nur keine Dankbarkeit. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Genau so hat man auf die E-Mail von manfred reagiert. Als Volksverhetzer hat man ihn beschuldigt. Dabei ist hier ganz offensichtlich, dass hier große Ängste signalisiert wurden. Die Angst, dass sich so etwas bewahrheiten könnte, reagiere die Politik nicht endlich darauf. Doch im Gegenteil, sie erkannten es nicht als Hilferuf (stoppt das Ganze, solange ihr noch könnt!!!), sondern werteten diese Botschaft als Angriff auf ihre Unfähigkeit, die politische Lage hier im Land in den Griff zu bekommen.
9.600 Euro (!!!) ist der Preis für zwei E-Mails
Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen (sonst würde das LG Ravensburg ja noch seinen schlechten Ruf verlieren), hat man aus einer E-Mail gleich zwei gemacht.
Zwar hat manfred nur eine verschickt, aber darauf kommt es ja nun auch nicht mehr an. Warum sich darüber noch groß aufregen? Sind doch nur Peanuts.
Vielleicht haben sie das auch nur gemacht, damit er auf die "Sache", also auf das Angebot, eingeht und darüber verhandelt. Sobald er das tut, haben sie ihn da, wo sie ihn haben wollen. Und dann kommt er aus der Sache nicht ohne eine saftige Strafe heraus. Das kennen wir ja schon zur Genüge.
Bis heute ist er auf das Angebot (Strafbefehl) nicht eingegangen. Im Gegenteil, in dieser besagten E-Mail hat er sich rechtlich (so haben sie es doch gerne) abgesichert, indem er sich in seiner Signatur vom Inhalt der Links, die er versendet, distanziert. Jetzt könnte man sagen: Warum versendet er sie dann? Gute Frage. Das könnte man jeden Überbringer von Nachrichten fragen. Und schließlich waren das ganz offizielle E-Mail-Adressen von sogenannten Volksvertretern. Nichts Geheimes. Er hat also niemandes Privatsphäre verletzt.
Einen Fehler hat er vielleicht doch begangen: Er hat den Empfängern zugetraut, selbst zu entscheiden, wie sie diese Botschaft bewerten und wie sie damit umgehen. Das kann man von selbstdenkenden Menschen erwarten, aber doch nicht von linientreuen Politikern.
Er hat den Strafbefehl als Angebot erkannt und es in seiner Gänze zurückgewiesen, ganz ordentlich, wie es sich gehört. Doch dieses Vorgehen wurde völlig ignoriert. Dafür hat man jetzt wieder seine Schergen eingesetzt und eine Hetzjagd auf ihn eröffnet. Sie wollen den Strafbefehl jetzt vollstrecken und ihn einsperren, sollte er die geforderte Summe nicht bezahlen. Doch manfred gibt nicht auf.
Keine Chance auf (schein-)rechtlichem Wege
Und weil manfred ist, wie er ist, hat er sich für den öffentlichen Weg entschieden. Er scheut die Öffentlichkeit nicht, so wie manch anderer.
Auf Facebook ist er bekannt, wie ein bunter Hund und auch sonst ist er stets bereit, für andere einzustehen. Das macht er eigentlich ständig, er hilft anderen Menschen, wo er nur kann.
Wäre er nicht so ein feiner Kerl, würde ich diesen Artikel gar nicht schreiben. Das hier ist quasi ein ganz persönlicher Gefallen, den ich nicht bereit bin, jedem zu gewähren. Sonst säße ich hier 24 Stunden am Stück und würde nur noch über Justizskandale schreiben. Davon gibt es leider mehr als genug. Nicht nur in Ravensburg.
Zurück zu manfred und Euch, liebe Leser!
Auch wenn Ihr das Gefühl habt, eine Petition bringe nichts (wie ich z. B.), unterstützt ihn bitte trotzdem. Es ist sein Weg, er möchte ihn gehen und fühlt sich gut damit. Es kostet Euch nichts, es tut nicht weh und auch sonst, habt Ihr keinerlei Nachteile dadurch. Jedoch zählt für ihn jede Stimme. Deshalb meine dringliche Bitte an Euch:
Unterzeichnet diese Petition und teilt sie - vielleicht auch mit diesem Artikel als Hintergrundinformation:
(Aber bitte nicht an MdBs verschicken, sonst kann`s teuer werden!!!)
Lasst uns ein paar hundert mehr Unterstützer bekommen! Ich weiß, Ihr habt es drauf!!!
Und dann können wir guten Gewissens sagen: Im Namen des Volkes!!!
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